Akten der Stadtverwaltung Nürnberg. Betreff: Bauveränderungen Obstgasse 2.
1873-1954
StadtAN C 20/V Nr. 7527[1]
undat. (prod.: 20. 2. 1873)
Schematischer Aufriss der südlichen Schauseite von Vorderhaus und Seitenflügel; Grundrisse des dritten OG sowie des ersten Dachgeschosses. Man plante den Neuausbau des ersten Dachgeschosses, wobei auf der Südseite außer einem Dacherker auch mehrere Gauben neu entstehen sollten. Zudem waren im dritten OG insbesondere auf der Südseite Grundrissveränderungen vorgesehen.
Polizeisenatsbeschluss (11. 3. 1873): Die im Haus des Kaufmanns Georg Eisenbach vorgesehenen baulichen Veränderungen werden genehmigt.
Die auf den Rückseiten der Blätter vorhandenen Genehmigungsvermerke sind allerdings auf den 19. 3. 1873 datiert.
Vermerk (20. 3. 1873): Dem Kaufmann Georg Eisenbach wurde der Polizeisenatsbeschluss vom 11. des laufenden Monats bekanntgegeben.
Vermerk über Wiedervorlage wegen der im Haus Eisenbachs genehmigten Veränderungen (12. 5. 1873), danach
Baukontrollbericht (18. 9. 1874): In der bereits seit einem Jahr vollendeten Erkerwohnung wurden ohne Genehmigung vier Öfen und ein Kochherd gesetzt. Ihre Anlage erscheint jedoch ordnungsgemäß, so dass sie belassen werden können. Auch im 3. Stockwerk ist ohne Genehmigung ein Ofen gesetzt worden und auch dort fehlen mehrere Bodenbleche. Die Verfasser weisen darauf hin, dass die Baukontrolle in der dritten Etage nicht vollständig vorgenommen werden konnte, da verschiedene Mieter nicht anwesend waren.
Folgen Verhandlungen wegen der Anbringung der fehlenden Bodenbleche. Vgl. einen in der Akte weiter hinten vorhandenen Vermerk vom 13. 11. 1874: Kontrolle ergab, dass sämtliche noch fehlende Bodenbleche verlegt worden sind. Auch wurden die im dritten Stock vorgesehenen Bauveränderungen plan- und ordnungsgemäß ausgeführt.
1873, September 8
Protokoll aufgenommen beim Stadtmagistrat Nürnberg: Weinhändler Niedermaier übergibt namens des Kaufmanns Georg Eisenbach (S 880a) Pläne für die beabsichtigte Heizbarmachung eines Souterrains sowie die Anlage eines Pissoirs
Dazu die in der Akte weiter hinten liegende Zeichnung (August 1873) - Plan zur Einrichtung eines Kellers im Haus S Nr. 880a für Herrn Johann Valentin Niedermaier: Lageplan sowie Teilgrundriss und Teilschnitte des Hauskellers. In einem wohl auf der Nordseite liegenden Kellerraum soll eine Wirtschaft mit angrenzender Küche eingerichtet werden.
Polizeisenatsbeschluss (23. 9. 1873): Die Heizbarmachung des Souterrains und wohl auch die Einrichtung des Pissoirs wird genehmigt. Allerdings dürfen die fraglichen Souterrainräume nicht als Wohnung genutzt werden. Zudem wird die beantragte Erweiterung eines Lichtschachtes abgelehnt.
Baukontrollbericht (18. 9. 1874): Die Einrichtung der Wirtschaft ist entsprechend dem eingereichten Plan erfolgt. Allerdings hat man ohne Genehmigung zu Ende Mai des laufenden Jahres einen kleinen eisernen Ofen aufgestellt. Seine Aufstellung erfolgte ordnungsgemäß, somit kann er bestehen bleiben. Die beabsichtigte Erweiterung des Lichtschachtes ist nicht ausgeführt worden.
1873, Dezember 9
Protokoll, aufgenommen beim Stadtmagistrat Nürnberg: Für beabsichtigte Veränderungen im Haus des Kaufmanns Georg Eisenbach (S 880a) werden Pläne eingereicht. Es geht um eine Veränderung der Fassade in der Ostecke sowie die Einrichtung eines Zimmers an der Südseite.
Dazu Zeichnung: Lageplan, schematischer Teilaufriss des Hintergebäudes am Obstmarkt mit Darstellung des Erd- und des ersten Obergeschosses, Erdgeschossgrundriss dieses Hintergebäudes, Teilgrundriss mit Darstellung eines Bereiches im ersten OG des südlichen Seitenflügels. Die Fenster- und Türöffnungen im südlichen Abschnitt der dem Obstmarkt zugewandten Fassade des Hintergebäudes sollen verändert und in diesem Bereich auch neue Öffnungen eingebrochen werden. Der hier gelegene Erdgeschossraum (Laden) ist gewölbt. Zudem waren im ersten Obergeschoss des südlichen Seitenflügels Grundrissveränderungen vorgesehen.
Polizeisenatsbeschluss (16. 12. 1873): Die im Haus S 880a beabsichtigten Veränderungen werden genehmigt.
Baukontrollbericht (18. 9. 1874): Die Bauveränderungen wurden bislang nicht ausgeführt. Die Angelegenheit soll im Dezember des Jahres erneut vorgelegt werden.
Vermerk über Wiedervorlage wegen der Veränderung der Fassade am Haus des Kaufmans Georg Eisenbach [S 880 a-b] (30. 12. 1874) - dazu: Vermerk (4. 1. 1875): Die Veränderungen wurden nicht ausgeführt. Die entsprechende Baugenehmigung ist seit dem 16. 12. des vergangenen Jahres erloschen.
1874, Mai 4
Protokoll, aufgenommen beim Magistrat der Stadt Nürnberg: Wegen der beabsichtigten Herstellung zweier Türen an der Nordseite des dem Kaufmann Georg Eisenbach gehörenden Hauses (S 880 a-b) werden Pläne eingereicht. Die Antragsteller bitten um Genehmigung des Vorhabens.
Dazu Zeichnung: Schematischer Aufriss der nördlichen Fassade des Vorderhauses. Zwei Fenster sollen in Türen umgewandelt werden.
Polizeisenatsbeschluss (12. 5. 1874): Die Herstellung zweier Türen im Haus des Kaufmanns Georg Eisenbach (Obstgasse 2) wird genehmigt.
Baukontrollbericht (18. 9. 1874): Wegen der hergestellten Türen gibt es keine Einwände.
1874, Juni 1
Protokoll, aufgenommen beim Stadtmagistrat Nürnberg: Wegen der beabsichtigten Umsetzung eines Kochherdes werden Pläne eingereicht. Die Antragsteller bitten um Genehmigung des Vorhabens.
Dazu Zeichnung: Teilgrundriss des Erdgeschosses des am Obstmarkt gelegenen Hintergebäudes mit Darstellung des südlichen Bereiches. Ein Kochherd soll abgebrochen und an veränderter Position wieder aufgebaut werden.
Polizeisenatsbeschluss (9. 6. 1874): Die beantragte Umsetzung wird genehmigt.
Baukontrollbericht (18. 9. 1874): Der betreffende Kochherd ist ordnungsgemäß umgesetzt worden.
1874, November 12
Chirurg Kunze an Magistrat von Nürnberg. Der Verfasser informiert darüber, dass er an seinem im Haus Obstgasse 2 gelegenen Laden einen Aushangkasten angebracht hat.
Vermerk (19. 11. 1874): Der angebrachte Kasten behindert den Verkehr nicht.
1880, Februar - Juni
Verhandlungen wegen Anbringung zweier Auslagkästen an der Westseite des Eisenbachschen Hauses für Buchhändler August Deffner. Die Anbringung wurde durch Polizeisenatsbeschluss vom 4. Mai 1880 genehmigt. Die Schaukästen wurden im Juni 1880 angebracht.
1887, April
Verhandlungen wegen der angeblich schadhaften Abortgrube im Haus Obstgasse 2. Laut Vermerk vom 5. April 1887 wurde bei Kanalisierungsarbeiten am Obstmarkt ein alter verstopfter Kanal aufgerissen, der dabei auslief. Die Verfasser bemerkten, dass die Abortgrube von Obstgasse 2 nicht in diesen Kanal mündete.
1888, April 12
Protokoll, aufgenommen beim Stadtmagistrat Nürnberg: Für die am Haus des Privatiers Georg Eisenbach beabsichtigten Veränderungen werden Pläne eingereicht.
Dazu Zeichnung des Maurermeisters Ch. Frisch: Lageplan, Aufriss der südlichen sowie Teilaufriss der westlichen Fassade des Vorderhauses, Schnitt, Teilgrundriss des Erdgeschosses sowie des ersten OG des Vorderhauses mit Darstellung des südwestlichen Bereiches, Detailzeichnungen. Der größte Teil der südlichen und ein Bereich der westlichen Fassade soll mit einer Verkleidung und neuen Schaufenstern beziehungsweise Ladentüren versehen werden.
Polizeisenatsbeschluss (24. 4. 1888): Die auf dem Anwesen des Privatiers Georg Eisenbach beabsichtigten Veränderungen werden genehmigt.
1888, Juni 30
Protokoll, aufgenommen beim Stadtmagistrat Nürnberg: Für konstruktive Veränderungen auf dem Anwesen des Privatiers Georg Eisenbach werden Pläne eingereicht.
Stadtmagistratsbeschluss (3. 7. 1888): Die in der Obstgasse 2 beabsichtigten konstruktiven Veränderungen werden genehmigt.
Vermerk (6. 10. 1888): Die Ausführung ist erfolgt.
1889, Mai
Verhandlungen wegen eines vom Dach des Hauses Obstgasse 2 herabgefallenen Ziegels. Untersuchung und Reparatur des Hausdachs wird angewiesen. Aus einem Vermerk vom 20. Mai 1889 ist zu ersehen, dass die in diesem Zusammenhang notwendigen Dachdeckerarbeiten im Gange waren.
1890, Mai 1
Protokoll, aufgenommen beim Stadtmagistrat Nürnberg: Für die auf dem Anwesen des Privatiers Georg Eisenbach beabsichtigten Veränderungen werden Pläne eingereicht. Die Antragsteller bitten um Genehmigung.
Dazu Zeichnungen des Maurermeisters Ch. Frisch: Lageplan, Teilgrundriss mit Darstellung eines Bereiches des Erdgeschosses sowie der ersten beiden OG, Teilschnitt. Ein im Erdgeschoss befindlicher Raum soll durch eine Windelstiege mit dem darüber liegenden Comptoir verbunden werden.
Stadtmagistratsbeschluss (6. Mai 1890): Das Baugesuch wird genehmigt.
Vermerk (17. 6. 1890): Die Bauausführung ist erfolgt.
1892, März 18
Protokoll, aufgenommen beim Stadtmagistrat Nürnberg: Für geplante bauliche Veränderungen am Haus des Kaufmanns Georg Eisenbach werden Pläne eingereicht.
Dazu Zeichnungen des Maurermeisters Ch. Frisch: Lageplan, schematischer Aufriss der dem Obstmarkt zugewandten Fassade des Hintergebäudes, Teilgrundrisse mit Darstellung des Erd- sowie des ersten Obergeschosses des Hintergebäudes und eines Teils der Seitenflügel, Schnitt des Hintergebäudes. In seiner nördlichen Hälfte soll ein Laden eingerichtet werden. In diesem Zuge waren Grundrissveränderungen sowie der Einbau neuer Schaufenster und Zugänge vorgesehen. Zudem plante man wohl auch im südlichen Abschnitt der östlichen Fassade Veränderungen an den bestehenden Öffnungen.
Stadtmagistratsbeschluss (29. 3. 1892): Das Baugesuch wird genehmigt.
1892, August 9
Protokoll, aufgenommen beim Stadtmagistrat Nürnberg: Für konstruktive Änderungen auf dem Anwesen des Kaufmanns Eisenbach (Obstgasse 2) werden Pläne eingereicht.
Stadtmagistratsbeschluss (13. 8. 1892): Die in der Obstgasse 2 beabsichtigten konstruktiven Veränderungen werden genehmigt.
Vermerk (10. 11. 1892): Die Ausführung ist erfolgt.
1894, Juli 18
Protokoll, aufgenommen beim Stadtmagistrat Nürnberg: Für die auf dem Anwesen des Kaufmanns Georg Eisenbach beabsichtigten baulichen Veränderungen werden Pläne eingereicht. Die Antragsteller bitten um Genehmigung des Vorhabens.
Dazu Zeichnungen des Maurermeisters Ch. Frisch: Lageplan, Teilaufrisse der nördlichen Seite des Gebäudekomplexes mit Darstellung von Erdgeschoss und erstem OG (Bestand und Planung), Grundrisse von Erdgeschoss und erstem OG des nördlichen Flügels, Schnitt. Im nördlichen Seitenflügel und dem daran grenzenden Raum des Vorderhauses sollen im Erdgeschoss mehrere Läden eingerichtet und dafür Grundrisse und Fassadenöffnungen verändert werden.
Stadtmagistratsbeschluss (25. 7. 1894): Die in der Obstgasse 2 beabsichtigten baulichen Veränderungen werden genehmigt.
1894, September 15
Protokoll, aufgenommen beim Stadtmagistrat Nürnberg: Für beabsichtigte Veränderungen auf dem Anwesen des Kaufmanns Georg Eisenbach, Obstgasse 2, werden Pläne eingereicht.
Dazu Zeichnungen des Maurermeisters Ch. Frisch: Lageplan, Teilaufriss der südlichen Fassade des Vorderhauses, Grundriss des EG mit Darstellung des Vorderhauses und eines Teils der Seitenflügel, Teilgrundriss des ersten OG, Teilschnitte, Detailzeichnungen. An der Südseite soll der Eckladen nach Osten bis auf die volle Tiefe des Vorderhauses erweitert werden. Auch im Bereich dieser Erweiterung war nun eine Verkleidung der Erdgeschossfassade sowie der Einbau eines Schaufensters samt Ladeneingang vorgesehen. Zudem plante man Veränderungen an den südlichen Galerien des Hofes, die zwecks Vergrößerung der dort gelegenen Comptoirs vorgenommen werden sollten.
Polizeisenatsbeschluss (17. 10. 1894): Das Baugesuch Georg Eisenbachs wird unter Hinweis auf die in den vorliegenden technischen Gutachten formulierten Bedingungen genehmigt.
1895, Juli 1
Protokoll, aufgenommen beim Stadtmagistrat Nürnberg: Für eine geplante Fassadenänderung sowie den Bau eines russischen Doppelkamins auf dem Anwesen des Kaufmanns Georg Eisenbach, Obstgasse 2, werden Pläne eingereicht.
Dazu Zeichnungen des Maurermeisters Ch. Frisch: Lageplan, Teilaufriss der nördlichen Fassade des Hintergebäudes am Obstmarkt sowie des nördlichen Seitenflügels mit Darstellung des Erdgeschosses sowie der ersten beiden OG, Grundrisse des Erdgeschosses sowie der OG und Schnitt des nördlichen Seitenflügels. In den OG des nördlichen Seitenflügels soll ein zur Gasse hin gelegener Kamin abgebrochen und an der Hofseite durch moderne Schornsteine ersetzt werden. Im Bereich des abzubrechenden Kamins war im ersten und zweiten OG der Einbau von je zwei Fenstern geplant.
Stadtmagistratsbeschluss (3. 7. 1895): Die in der Obstgasse 2 beabsichtigten baulichen Veränderungen werden genehmigt.
Vermerk (27. 8. 1895): Die Maßnahmen wurden ausgeführt. Kleinere, nicht zu beanstandende Abweichungen hat man mit roter Farbe in den Plänen nachgetragen.
1895, September 6
Vermerk: Kaufmann Georg Eisenbach bittet, den Bezug der in seinem Haus hergerichteten Comptoirräume zu genehmigen.
Folgt Vermerk über die Ausfertigung des entsprechenden Erlaubnisscheines (12. 9. 1895).
1896, November 3
Vermerk: Der Korbwarenhändler Christian Nemmert bittet, die Anbringung eines Schaukastens an seinem im Haus Obstgasse 2 gelegenen Laden zu genehmigen. Er soll 2.8 Meter hoch, 1,2 Meter breit und 14 Zentimeter tief werden. Nemmert plant, in diesem Schaukasten Korbwaren auszustellen. Er weist darauf hin, dass der Verkehr dadurch nicht beeinträchtigt würde und überdies am Haus vom Hoffmannschen Schuhgeschäft schon seit längerer Zeit ein solcher Kasten angebracht worden sei.
Dazu Zeichnung: Aufriss des geplanten Schaukastens
Bautechnische Stellungnahme (undat.) samt Lageplanskizze: Der fragliche Schaukasten soll an der Nordseite des Vorderhauses befestigt werden.
Polizeisenatsbeschluss (11. 11. 1896): Die Bitte des Korbwarenhändlers Christian Nemmert wird gewährt. Bei Anbringung des Schaukastens sind die angegebenen Maße genau einzuhalten.
Vermerk: (12. 2. 1897): Der Schaukasten wurde ordnungsgemäß angebracht.
1898, April 6
Protokoll, aufgenommen beim Stadtmagistrat Nürnberg: Für die beabsichtigte Einrichtung eines Ladens auf dem Anwesen des Kaufmanns Georg Eisenbach, Obstgasse 2, werden Pläne eingereicht.
Dazu Pläne (Architekt Richter): Lageplan, Aufriss des an das Vorderhaus grenzenden westlichen Abschnitts des südlichen Seitenflügels, Schnitt sowie Grundrisse von Keller, Erdgeschoss und sämtlichen Oberetagen dieses Abschnittes. Zudem Schnitt und Detailzeichnungen für die geplanten Schaufenster. Der an das Vorderhaus östlich angrenzende Ladenraum soll modernisiert werden. So war der Abbruch der dort vorhandenen Gewölbe vorgesehen. Zudem sollte die Fassade ausgebrochen und durch eine zeitgemäße Schaufensterfront mit Ladeneingang ersetzt werden. Man plante eine ähnliche Verkleidung des Erdgeschosses, wie sie im Bereich des Vorderhauses bereits vorhanden war.
Statische Berechnung für das Bauvorhaben.
Polizeisenatsbeschluss (18. 5. 1898): Die Einrichtung eines Ladens im Haus des Kaufmanns Georg Eisenbach (Obstgasse 2) wird genehmigt.
Vermerk (15. 10. 1898): Die plangemäße Ausführung ist erfolgt. Es bestehen keine Einwände.
1899, Februar 12
Vermerk wegen einer sich auf den vom Korbmacher Christian Nemmert angebrachten Schaukasten beziehenden Wiedervorlage.
Dazu Vermerk (16. 2. 1899): Der Schaukasten wurde entfernt.
1900, Juli 13
Protokoll, aufgenommen beim Stadtmagistrat Nürnberg: Für die Anlage einer Klärabortgrube auf dem Anwesen des Kaufmanns Georg Eisenbach, Obstgasse 2, werden Pläne eingereicht.
Dazu Zeichnungen des Maurermeisters Ch. Frisch: Lageplan, Grundriss des Erdgeschosses des nördlichen Seitenflügels sowie eines Teils des am Obstmarkt gelegenen Hintergebäudes; Detailzeichnungen, Teilschnitt. Die Klärabortgrube soll im östlich gelegenen Bereich des Hofes eingebaut werden.
Stadtmagistratsbeschluss (11. 8. 1900): Das Baugesuch wird genehmigt.
Vermerk (6. 1. 1902): Die Klärabortgrube soll vorerst nicht ausgeführt werden. Die Angelegenheit ist in vier Monaten erneut vorzulegen.
Vermerk (5. 9. 1902): Die Klärabortanlage wurde nicht ausgeführt.
1904, August 10
Vermerk: Die auf dem Anwesen des Kaufmanns Georg Eisenbachs (Obstgasse 2) vorhandene Abortgrube wurde als schadhaft befunden. Sie wurde gründlich geleert, repariert und ihr Gewölbe ½ Stein dick untermauert.
1908, Mai 16
Vermerk: Im Zuge einer Grubenkontrolle stellte man fest, dass die auf dem Anwesen Obstgasse 2 vorhandene Abortgrube schadhaft ist. Der Zementputz ist teilweise abgefallen. Die Grube soll gründlich gereinigt werden, damit ihr Zustand untersucht werden kann. Der Hauseigentümer, Kaufmann K. Eisenbach, wohnt im Haus im ersten Stock.
Abschrift eines entsprechenden Schreibens an den Hauseigner (18. 5. 1908).
Schreiben Carl Eisenbachs an den Magistrat (29. 5. 1908): Der Verfasser bittet wegen der angeordneten Grubenreinigung um Terminverlängerung.
Vermerk (3. 8. 1908): Die Abortgrube ist gründlich geräumt und instandgesetzt worden.
1912, April 24
Für die auf dem Anwesen Obstgasse 2 beabsichtigten Veränderungen werden Pläne eingereicht.
Vermerk (1. 5. 1912): Laut eingereichten Plänen sollen die hölzernen Ladenvorbauten an der nordwestlichen Ecke des Gebäudekomplexes (Obstgasse/Rathausgasse) entfernt werden. Im Interesse des Fußgängerverkehrs ist diese Veränderung nur zu begrüßen. Vorgesehen sind ferner Veränderungen im Hausinnern sowie an den Fassaden im nordwestlichen und südöstlichen Eckbereich.
Dazu Verhandlungen, unter anderem:
Gutachten des Kunstausschusses: Die Verfasser lehnen das geschmacklose Projekt ab und wünschen bei Veränderungen an den Läden des alten Marktes die Ausführung von Bögen.
Polizeisenatsbeschluss (15. 5. 1912): Unter Verweis auf das Gutachten des Kunstausschusses vom 10. des laufenden Monats wird das Ausarbeiten eines besseren Fassadenentwurfes gefordert.
1912, Mai 22
Albertine Eckardt an Magistrat wegen ihres Bauvorhabens. Den von ihr beauftragten Architekten Haeberle & Henrich wurde ein das Gesuch abweisender Polizeisenatsbeschluss bekanntgegeben. Dies erfolgte wohl maßgeblich auf der Grundlage eines Gutachtens des Kunstausschusses, in dem vor allem der Einbau großer rechteckiger Schaufenster in die zur Frauenkirche gewandte Fassade moniert wurde. Die Verfasserin verweist darauf, dass die zum Hauptmarkt hin gelegenen Läden bereits rechteckige Schaufenster haben. Sie verfolgt mit dem Umbau das Ziel, ihrem Geschäft auch äußerlich eine angemessene repräsentative Form zu geben. Zu dessen Artikeln gehören Manufaktur- und Leinenwaren, Gardinen, Teppiche etc. Frau Eckardt bittet nochmals um die Genehmigung ihres Baugesuches. Da sie den bevorstehenden Umbau des Hauses im Laufe des Sommers erledigen muss, bittet sie zudem um Beschleunigung der Angelegenheit.
Weitere Verhandlungen wegen dieser Angelegenheit. Unter anderem ist auch ein Waschküchenanbau im Hof vorgesehen.
Polizeisenatsbeschluss (19. 6. 1912): Das Baugesuch wird ausnahmsweise genehmigt, allerdings nicht hinsichtlich der an der südlichen Fassade vorgesehenen Veränderungen. Für diese sollen bessere Entwürfe eingereicht werden.
1912, Juni 25
Schreiben Albertine Eckardts wegen der von ihr am Haus Obstgasse 2 beabsichtigten Veränderungen. Anliegend übersendet sie neue Pläne für das Vorhaben. Diese betreffen allerdings nur die Errichtung des gewerbepolizeilich bereits genehmigten Cafés. Die Angelegenheit soll von den sonstigen Plänen des im April gestellten Baugesuchs (1261/12) getrennt behandelt werden. Die Verfasserin bittet um eine Beschleunigung der Angelegenheit, da das Café seine bisherigen Räume verlassen muss und im Haus Obstgasse 2 sofort eingerichtet werden soll.
Polizeisenatsbeschluss (10. 7. 1912): Baugesuch 1939/12 wird unter den im entsprechenden Gutachten formulierten Bedingungen genehmigt. Es geht um die Errichtung von Wirtschaftsräumen, einer Abortanlage sowie einer Waschküche.
1912, Juli 8
Vermerk: Für die auf dem Anwesen Obstgasse 2 beabsichtigten baulichen Veränderungen werden Deckblätter eingereicht (2038/12).
Vermerk (13. 7. 1912): Der Kunstausschuss wünscht bei Einrichtung der neuen Läden nach wie vor die Ausführung von Bögen.
Polizeisenatsbeschluss (17. 7. 1912): Mit allen gegen zwei Stimmen hat man beschlossen, an der Forderung zur Herstellung von Rundbögen festhalten zu wollen.
1912, August 19
Vermerk: Wegen der auf dem Anwesen Obstgasse 2 beabsichtigten baulichen Veränderungen werden erneut Pläne und Skizzen eingereicht.
Gutachten der anwesenden Mitglieder des Kunstausschusses [23. 8. 1912 (Schmitz, Schulz)]: Die neu vorgelegten Pläne lassen erst recht erkennen, wie berechtigt die Forderung des Kunstausschusses nach der Herstellung der Bögen ist.
Polizeisenatsbeschluss (28. 8. 1912): Der bereits im Beschluss vom 17. Juli des laufenden Jahres ausgedrückte Standpunkt wird bekräftigt. Die Forderung nach der Herstellung von Rundbögen wird beibehalten.
Schreiben der Albertine Eckart an Magistrat (23. 9. 1912): Die Verfasserin legt gegen den Polizeisenatsbeschluss vom 9. September 1912 Berufung ein.
Weiteres Schreiben der Albertine Eckart (9. 11. 1912): Die gegen den Polizeisenatsbeschluss vom 9. September des laufenden Jahres eingelegte Beschwerde wird zurückgezogen. Die inzwischen überarbeiteten Pläne sollen demnächst eingereicht werden.
1912, November 18
Vermerk: Für die auf dem Anwesen der Frau Eckart, Obstgasse 2 beabsichtigten baulichen Veränderungen werden Pläne eingereicht (3237/12).
Gutachten des Kunstausschusses (27. 12. 1912): Nunmehr sind die gewünschten Bögen vorhanden. Allerdings wurden sie in geschmackloser Weise projektiert. Daher wird das Gesuch abermals nicht zur Genehmigung empfohlen.
1913, Januar 31
Für die in der Obstgasse beabsichtigten baulichen Veränderungen werden Deckblätter eingereicht (217/13)
Dazu bautechnische Stellungnahme: Das Gesuch wird nunmehr zur Genehmigung empfohlen. Baurat Wallraff regt an, der Bauherrin die Freilegung des Sandsteinmauerwerks der Fassade zu empfehlen.
Polizeisenatsbeschluss (5. 2. 1913): Das Baugesuch 217/13 wird genehmigt. Ein neuerliches Gutachten des Kunstausschusses ist nicht nötig. Der Bauherrin wird die Freilegung des Sandsteinmauerwerks der Fassaden dringend enpfohlen.
Vermerk (28. 5. 1913): Vor einigen Tagen erklärte der Architekt Henrich, dass die beabsichtigten baulichen Veränderungen vorerst nicht ausgeführt werden. Die durch Verfügung vom 7. des laufenden Monats angeforderten Unterlagen sollen eingereicht werden, wenn das Projekt realisiert wird.
1913, Mai 30
Vermerk: Wegen beabsichtigter baulicher Veränderungen auf dem Anwesen Obstgasse 2 werden Deckblätter eingereicht (1153/13).
Vermerk (3. 6. 1913): Unter der Bedingung, dass sämtliche vor die Hausflucht tretenden Bauteile entfernt werden, können die Deckblätter zur Genehmigung empfohlen werden.
Bei Abnahme der Holzverkleidungen zeigte sich, dass an der Ecke von Obst- und Rathausgasse ein bisher nicht bekannter Pfeiler vorhanden ist. Zudem wurde an der Obstgasse eine gusseiserne Säule mit starker Verankerung freigelegt. Beide Bauteile sind wohl im Rahmen von Reparaturen an- beziehungsweise eingefügt worden. Der Pfeiler steht auf öffentlichem Grund und Boden. Ob er bestehen bleiben muss oder abgetragen werden kann, muss die weitere Untersuchung zeigen. Die Verfasser wollen wegen der Angelegenheit weiter berichten. Eine erneute Anhörung des Kunstausschusses erscheint nicht erforderlich.
Polizeisenatsbeschluss (4. 6. 1913): Das Baugesuch 1153 wird genehmigt. Eine Vorlage beim Kunstausschuss ist nicht erforderlich. Die Entfernung sämtlicher vor der Bauflucht liegender Bauteile wird erneut angewiesen. Sollte das wegen notwendiger Belassung des Eckpfeilers nicht möglich sein, muss ein gesondertes Gesuch gestellt werden.
1913, Juni 3
Vermerk: Für die beabsichtigte Veränderung der Schaufenster auf dem Anwesen Obstgase 2 wird Zeichnung eingereicht (1189/13).
Polizeisenatsbeschluss (11. 6. 1913): Das Baugesuch 1189/13 wird genehmigt.
1913, Juni 18
Albertine Eckart an Magistrat: Bezüglich des Baugesuches 1153/13 wird mitgeteilt, dass die vor die Flucht des Hauses tretenden Bauteile nunmehr sämtlich beseitigt wurden. Allerdings erwies sich der Abbruch des Eckpfeilers als nicht möglich. Zudem ist die Verfasserin der Ansicht, dass die Grundfläche des Pfeilers zu ihrem Anwesen gehört.
Vermerk (27. 6. 1913): Der fragliche Eckpfeiler steht teilweise auf öffentlichem Grund. Dabei Grundrissskizze: Es geht um die pfeilerartige Mauerverstärkung an der nordwestlichen Ecke des Gebäudekomplexes.
1913, Juni 2
Mit den Umbauarbeiten auf dem der Frau Eckart gehörenden Anwesen Obstgasse 2 wurde begonnen. Dabei hat man weder den Baubeginn angezeigt, noch einen verantwortlichen Bauleiter benannt. Die entsprechenden Verfügungen sind zu erlassen.
Es folgt die auf den gleichen Tag datierte Baubeginnanzeige.
1913, Juli 4
Albertine Eckart an Magistrat: Die Verfasserin bezieht sich auf das Gesuch vom 18. Juni des laufenden Jahres und bittet erneut, den fraglichen Eckpfeiler belassen zu dürfen. Hinweis auf die anliegende Zeichnung, durch die die nunmehr geplante Verkleinerung des Pfeilers verdeutlicht wird (1401/13).
1913, Juli 4
Vermerk: Wegen der beabsichtigten Veränderung der Schaufenster auf dem Anwesen Obstgasse 2 werden Deckblätter eingereicht.
Polizeisentasbeschluss (16. 7. 1913): Die Belassung des Eckpfeilers (1461/13) wird genehmigt. Auch das Baugesuch 1458 wird bewilligt.
1913, Juli 8
Vermerk: Für den Umbau des Hauses Obstgasse 2 werden Einzelzeichnungen eingereicht (1483/13).
Bautechnische Stellungnahme: Es geht um die Veränderung eines Giebels sowie von Dacherkern an der dem Hauptmarkt zugewandten Seite.
Polizeisenatsbeschluss (9. 7. 1913): Die beabsichtigten Veränderungen an dem Giebel und den Dacherkern auf dem Anwesen Obstgasse 2 (1483/13) werden genehmigt. Das Einholen eines weiteren Gutachtens des Kunstausschusses erscheint nicht erforderlich.
Vermerk (23. 7. 1913): Auf die am Giebel und den Dacherkerkern auf dem Anwesen Obstgasse 2 vorgesehenen Veränderungen beziehen sich die Deckblätter 1681/13.
1913, Juli 29
Vermerk: Wegen der auf dem Anwesen Obstgasse 2 vorgesehenen Veränderungen werden Deckblätter eingereicht (1681/13).
Gutachten des Kunstausschusses (2. 8. 1913): Keine Einwände. Allerdings sollen die bei „a“ vorhandenen Einzelanfänger nicht so weit vorkragen.
1913, August 4
Vermerk: Wegen der auf dem Anwesen Obstgasse 2 beabsichtigten baulichen Veränderungen werden Deckblätter eingereicht (1731/13).
Polizeisenatsbeschluss (13. 8. 1913): Das Baugesuch wird genehmigt.
1913, September 3
Polizeisenatsbeschluss: Die Deckblätter 1681/13 werden genehmigt. Mit Verfügung vom 10. Juli 1913 wurde die Erneuerung des Abweispfeilers an der südöstlichen Hausecke und mit Polizeisenatsbeschluss vom 16. Juli des laufenden Jahres die Belassung des Pfeilers an der nordwestlichen Ecke des Gebäudekomplexes in widerruflicher Weise genehmigt. Auf Bitten der Antragstellerin wird nun festgelegt, dass von der Widerruflichkeit der Bescheide nur im Fall des Abbruchs oder der gänzlichen Veränderung des Hauses Gebrauch gemacht werden soll.
1913, September 24
Vermerk: Beim Umbau des Hauses Obstgasse 2 wird ein neuer Keller hergestellt. Da dafür nicht um Genehmigung gebeten wurde, soll die Einstellung der Bauarbeiten an dem Keller verfügt werden. Sodann sind entsprechende Pläne anzufordern.
Folgt Abschrift eines entsprechenden Schreibens an die Kaufmannswitwe Albertine Eckart (24. 9. 1913).
Vermerk (1. 10. 1913): Die notwendigen Pläne wurden am 1. Oktober 1913 eingereicht (2158/13).
Stadtmagistratsbeschluss (4. 10. 1913): Das Baugesuch 2158/13 wird genehmigt.
1913, Oktober 20
Albertine Eckart an Stadtmagistrat von Nürnberg: Die Verfasserin bittet für den in die Obstgasse 2 verlegten Kaffeeausschank um Bezugsgenehmigung.
In den folgenden Verhandlungen ging es um die Führung der Rauchabzugsleitung für die Feuerung des Waschkessels. Dabei bezog man sich auf das Baugesuch 1939/12.
Polizeisenatsbeschluss (5. 11. 1913): Die Bezugsgenehmigung für die Kaffeeschenke im Anwesen Obstgasse 2 wird erteilt. Dabei umfangreiche Bedingungen für die Anpassung der Rauchrohrableitung für die Waschkesselfeuerung.
1913, Oktober 14
Albertine Eckart an Magistrat von Nürnberg: Die Verfasserin beabsichtigt, auf ihrem Anwesen die dem Hauptmarkt zugewandten Schaufenster zu verändern. Vorgesehen ist die Beseitigung der in gotischen Formen gehaltenen Dekoration. Statt ihrer soll eine geschlossen gehaltene Holzarchitektur mit Verdachung entstehen. Die vor einigen Jahrzehnten ausgeführte gusseiserne Verkleidung passt nach der Renovierung des Hauses nicht mehr zu dessen Gesamtbild. Naheliegend wäre eine Fortsetzung der mit Bögen geschlossenen Öffnungen. Wegen des damit verbundenen Aufwandes kann die Verfasserin sich dazu jedoch nicht entschließen. Sie bittet, die durch die anliegenden Deckblätter verdeutlichten Planungen zu genehmigen (2530/13). Die eigentliche Tragekonstruktion soll unverändert bleiben.
Gutachten des Kunstausschusses (3. 11. 1913): Das Gesuch wird prinzipiell zur Genehmigung empfohlen. Mit Rücksicht auf den schönen alten Platz soll jedoch mehr Anschluss an den heimatlichen Charakter erfolgen.
1913, Dezember 5
Vermerk bezüglich einer Wiedervorlage wegen des Bezugs der Kaffeeschenke auf dem Anwesen Obstgasse 2.
Vermerk (6. 2. 1914): Die vorstehende Note ist durch die inzwischen abgegebenen Gutachten erledigt.
1913, September 26
Albertine Eckart an Stadtmagistrat Nürnberg. Die Verfasserin bittet, den Bezug zweier umgebauter Läden, die sich in ihrem Haus im Eckbereich Rathausgasse/Obstgasse befinden, zu genehmigen.
Vermerk (17. 10. 1913): Die erbetene Bezugsgenehmigung soll ausgestellt werden.
1913, November 19 (Druckstück)
Ausschnitt aus dem Fränkischen Kurier vom genannten Tag (Nr. 592), betreffend die geschehene Restaurierung des Eisenbachschen Hauses. Der Verfasser bezeichnet den Umbau des Hauses als sehr gelungen, kritisiert jedoch die beabsichtigte Belassung der an der Südseite vorhandenen großen Schaufenster. Dabei geht es um eine „Eisenladenfassade“ aus den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts. Deren Beseitigung und die Herstellung von Öffnungen mit Bogenstürzen erscheint dem Verfasser angemessen.
1913, November 19
Vermerk wegen der für das Anwesen Obstgasse 2 zu stellenden Auflagen. Die im Keller aufgestellte und in Betrieb gesetzte „Feldschmiede“ soll mit Rauchkutte und Abzugsrohr versehen werden. Mündliche Aufforderungen wegen dieser Angelegenheit blieben bislang erfolglos.
Vermerk (26. 11. 1913): Der Auflage wurde entsprochen.
1916, Januar 19[2]
Vermerk: Die auf dem Anwesen Obstgasse 2 beabsichtigten baulichen Veränderungen sind nach Maßgabe der Pläne 1939/12 und 3237/12 ausgeführt worden.
1914, Januar 27
Vermerk: Die Untersuchung der Warmwasserheizungsanlage auf dem Anwesen Obstgasse 2 ergab, dass die erforderlichen Sicherheitsausrüstungen ordnungsgemäß angebracht wurden.
1913, Dezember 10
Albertine Eckart an Stadtmagistrat Nürnberg: Die Verfasserin bittet, den Bezug eines umgebauten Ladens auf ihrem Anwesen Obstgasse 2 zu genehmigen.
Vermerk wegen Ausfertigung des Bezugsgenehmigungsscheines (19. 1. 1914)
1914, Januar 5
Vermerk wegen des Umbaus des Hauses Obstgasse 2: Die Baumaßnahmen sind vollendet.
1914, Januar
Verhandlungen wegen der Einmessung der Baufluchten des Hauses nach erfolgtem Umbau. Der Pfeiler an der Ecke von Rathaus- und Obstgasse ist ebenso wie der Prellstein an der südöstlichen Ecke des Gebäudekomplexes noch vorhanden. Zudem findet sich ein ausführlicher Vermerk zu den Veränderungen der Pfeiler an der Südseite samt Lageplanskizze (16. 1. 1914).
1914, März 19
Vermerk: Durch Abänderung der Anlage entsprechend den im Gutachten vom 29. Oktober 1913 gestellten Auflagen wurden die Bedingungen erfüllt.
1914; Mai 14
Albertine Eckart an städtisches Bauamt Nürnberg: Die Verfasserin zieht ihre sich auf die gusseiserne Schaufensterdekoration beziehende Eingabe vom 14. Oktober 1913 zurück.
1914; Mai 22
Vermerk: Für einen auf dem Anwesen Obstgasse 2 beabsichtigten Ladenumbau werden Pläne eingereicht (1041/14).
Gutachten des Kunstausschusses (8. 6. 1914): Gegen das Vorhaben bestehen keine Einwände.
Polizeisenatsbeschluss (10. 6. 1914): Das am 22. Mai 1914 eingereichte Baugesuch (1041/14) wird genehmigt.
Schreiben des Maurermeisters Fritz Frisch an die Bauabteilung (29. 6. 1914): Die auf dem Anwesen Obstgasse 2 beabsichtigten Umbauarbeiten werden »heute« begonnen. Der Verfasser übernimmt dafür die Verantwortung.
Vermerk (9. 7. 1914): Mit dem Versetzen der Fensterpfeiler wurde begonnen.
Abschrift eines an die Hauseigentümerin Eckart und Baugeschäftsinhaber Christian Frisch gerichteten Schreibens (27. 7. 1914): Die Arbeiten fanden offenbar im westlichen Abschnitt der Südseite statt.
Vermerk (2. 9. 1914): Die beabsichtigten baulichen Veränderungen sind teilweise ausgeführt worden. Allerdings wurden die Bauarbeiten mit Rücksicht auf den Krieg eingestellt.
Es folgen etliche Vermerke (Zeitraum: Dezember 1914 - Juni 1924), aus denen hervorgeht, dass die Arbeiten nicht wiederaufgenommen wurden.
Vermerk (16. 6. 1925): Die im Rahmen des genehmigten Bauvorhabens 1041/1914 genehmigten Veränderungen sind nur teilweise ausgeführt worden. Die dafür erteilte Baugenehmigung ist inzwischen erloschen.
1927, März 16
Vermerk: Für die auf dem Anwesen Obstgasse 2 beabsichtigten baulichen Veränderungen reicht Wilhelm Trost namens des Bauherrn (Kaufmann W. Eckart) Pläne ein (1089/27; 1090/27).
Gutachten des interimistischen Kunstausschusses wegen der auf dem Anwesen Obstgasse 2 vorgesehenen Ladeneinbauten (28. 3. 1927): Wenn die Detailausbildung mit den bereits früher abgeänderten Schaufenstern in Einklang gebracht wird, erheben die Verfasser keine Einwände.
Gutachten des interimistischen Kunstausschusses (8. 4. 1927): In Ergänzung des vorigen Gutachtens bemerken die Verfasser, dass die sich ergebende Häufung gleichartiger Bogenmotive aufgelockert werden sollte. So könnte für den Ladeneingang eine einfache Eingangstür eingerichtet werden. Die Verfasser weisen auf die anliegende Tekturskizze hin. Bei solchem Vorgehen ließe sich auch die Breite der beiden angrenzenden Schaufenster den übrigen Schaufensteröffnungen angleichen. Gegebenenfalls wäre für die Eingangstür eine Einzelzeichnung anzufordern.
1927, Mai 4
Vermerk: Das am 25. April des laufenden Jahres für die Fassadenveränderung eingereichte Deckblatt wäre in das Bauverzeichnis einzutragen. Auch ist wegen dieser Angelegenheit ein Gutachten des interimistischen Baukunstausschusses einzuholen.
Dabei ein Bleistiftvermerk, aus dem hervorgeht, dass es um die Breite der Ladeneingangstür ging (1699/27).
Gutachten des interimistischen Baukunstausschusses (10. 5. 1927): Die Verfasser beziehen sich auf ihr Gutachten vom 8. April des laufenden Jahres und bemerken, dass die fragliche Eingangstüröffnung nur eine Breite von 1,6 Metern erhalten kann. Ihr Oberlicht wäre in einfacher Form, ohne Bogensturz auszuführen. Es folgt ein Hinweis auf die anliegende Tekturskizze.
Weitere Verhandlungen wegen der Ausführung der Türöffnung. Darunter Vermerk vom 14. Juni 1927: Die auf den 9. Juni des laufenden Jahres datierten Deckblätter sind am 13. des laufenden Monats übergeben worden. Laut Vermerk vom 22. Juni 1927 reichte man an diesem Tag eine weitere Detailzeichnung ein.
Vermerk (28. 6. 1927): Mit dem Architekten Trost wurde am 25. Juni 1927 vereinbart, bei der Ausführung die in der Zeichnung vom 25. April 1927 angedeutete Segmentbogenform anzuwenden. Sie ist auch in der amtlichen Tektur vom 15. 6. 1927 festgelegt worden. Der Vermerk vom 22. Juni des laufenden Jahres ist somit hinfällig.
Stadtratsbeschluss (12. 7. 1927): Die auf dem Anwesen Obstgasse 2 beabsichtigten baulichen Veränderungen werden entsprechend den Deckblättern 1089/27 und 1090/27 genehmigt.
Baubeginnanzeige (25. 7. 1927): Mit den auf dem Anwesen Obstgasse 2 beabsichtigten baulichen Veränderungen soll am 25. 7. 1927 begonnen werden.
Vermerk (1. 1. 1928): Betreffend den Umbau des Erdgeschosses und die Veränderung von zwei zum Hauptmarkt hin gelegenen Schaufenstern auf dem Anwesen Obstgasse 2 wird folgendes festgehalten: Die Fassadenänderung wurde entsprechend dem genehmigten Plan (1090/27) sowie den Deckblättern 1699/27, 1855/27, 2120/27 und 2375/27 ausgeführt. Dagegen sollen die auf dem Plan 1089/27 dargestellten Veränderungen vorerst nicht ausgeführt werden.
Vermerk (6. 7. 1928): Die für das Erdgeschoss projektierten Veränderungen (1089/27) sollen laut Rücksprache mit Herrn Eckart im laufenden Jahr nicht mehr ausgeführt werden.
Vermerk (6. 8. 1929): Die auf dem Plan 1089/27 dargestellten, im Innern des Erdgeschosses geplanten Veränderungen kamen nicht zur Ausführung. Die dafür am 12. Juli 1927 erteilte Baugenehmigung ist erloschen.
1930, April - Juli
Verhandlungen wegen Rauchentwicklung in der auf dem Anwesen Obstgasse 2 vorhandenen Waschküche. Ein größerer Brand ist dabei nicht entstanden. Die Verhandlungen bezogen sich auf Sicherung und Reparatur des Rauchabzuges.
1936, ab Juli
Verhandlungen wegen des beabsichtigten Einbaus einer Kolonnade im Haus Obstgasse 2, darunter:
Ein wohl vom Juli 1936 stammender Vermerk wegen Schätzung des Hauses Rathausgasse 1 mit kurzen Informationen zu seinem Bauzustand und seiner Innenstruktur
Kostenvoranschlag für die beabsichtigten Veränderungen (8. 1. 1937): Man plante unter anderem den Abbruch der Gewölbe im mittleren Laden und das Vermauern einer Ladentür in der Obstgasse.
Vermerk (29. 1. 1937): Im Eisenbachschen Haus sollen an der zur Rathausgasse gewandten Seite Kolonnaden eingebaut werden. Die dabei entstehenden Kosten werden auf 13.000 Reichsmark geschätzt.
Schreiben W. Eckarts (Firmenbriefkopf: Georg Eisenbach - Kleiderstoffe, Weisswaren, Wäsche, Vorhänge, Decken, Teppiche) an Stadtverwaltung (Stadtrat Wolfram): Städtischerseits wird beabsichtigt, zwecks Verbesserung der Situation für die Fußgänger an der Westseite des dem Verfasser gehörenden Hauses einen Laubengang einzubauen. Eckart schildert die sich dadurch für ihn ergebenden Nachteile ausführlich. Er weist auf die vergleichsweise kleine Grundfläche des Hauses hin. Durch den geplanten Umbau würde nicht nur Ladenfläche verlorengehen, sondern auch die Belichtungsverhältnisse würden sich verschlechtern.
Ausschnitt aus der Fränkischen Tageszeitung vom 2. Februar 1938 (Druckstück): Die Verfasser verweisen auf die in den letzten Jahren an den Häusern des Adolf-Hitler-Platzes vorgenommenen Verbesserungen. Allerdings ist das schmale Eckhaus an der Einmündung der Rathausgasse noch immer unverändert geblieben. Der nur schmale aber verkehrsreiche Einmündungsbereich der Gasse erschien den Verfassern für Fußgänger geradezu lebensbedrohend, so dass die Einfügung eines Laubenganges im gegenüberliegenden wuchtigen Gebäude (Obstgasse 2) geboten erschien. Zugleich ließe sich dadurch die Wiederherstellung des Platzbildes abschließen.
Schreiben Wilhelm Eckarts an die Stadtverwaltung (12. März 1938) wegen des eventuell vorzunehmenden Umbaus seines Hauses. Er weist darauf hin, dass der von den Veränderungen betroffene Teil des Gebäudes um 1380 errichtet wurde und sich beim Umbau derart alter Häuser oft schwerwiegende Probleme ergeben würden. Trotz aller Vorbehalte habe er nun das Architekturbüro Ebert mit den entsprechenden Planungen beauftragt. Diese Arbeiten seien aber noch nicht abgeschlossen.
Schreiben des Architekten Otto Ebert an die Baupolizei (20. 7. 1938) wegen des im Haus Obstgasse 2 einzubauenden Laubenganges. Im Zuge der Maßnahmen ist auch die Verlegung eines Teils der Geschäftsräume in das Obergeschoss vorgesehen. Aus Gründen der Arbeitsüberlastung bittet Ebert, die Angelegenheit bis zum Oktober 1938 zurückzustellen.
Schreiben des Architekten Otto Ebert wegen der in der Obstgasse 2 vorgesehenen Laubengänge (19. 11. 1938). Wegen der Angelegenheit wurden mündliche Vorverhandlungen mit dem Nürnberger Hochbauamt aufgenommen und erste Skizzen vorgelegt. Die eigentlichen Pläne sowie die notwendigen Kostenvoranschläge sind allerdings noch in Arbeit.
Vermerk (4. 1. 1939): Für den Einbau der Laubengänge wurden Vorprojektskizzen eingereicht
Undatierter Lageplan mit Darstellung des östlichen Teils des Hauptmarktbereiches. Die fraglichen Laubengänge sollen im Bereich der Fassade des Vorderhauses von Obstgasse 2 eingebaut werden.
Schreiben der Architekten Hans und Otto Ebert (15. 12. 1938): Die Verfasser reichen anliegend die Pläne für den Einbau eines Laubenganges an der Westseite des Anwesens Obstgasse 2 ein. Um der allzu drastischen Reduzierung der Ladenfläche vorzubeugen, soll ein Teil des Hofes in die Geschäftsräume einbezogen werden. Allerdings ist die Hofarchitektur nicht ohne bau- und kunsthistorischen Wert. Daher wäre zu prüfen, ob eine teilweise Überbauung beziehungsweise Veränderung des Hofes zu verantworten ist. Die zu erwartenden Baukosten schätzen die Verfasser auf 100.000 Reichsmark.
Es folgen weitere Aufzeichnungen, darunter Flächenberechnungen sowie ein weiterer Lageplan vom Dezember 1938.
Zeichnungen der Abteilung HD (Lincke) wegen des in der Obstgasse 2 beabsichtigten Umbaus (12. 2. 1939): Grundrisse von Erd- und erstem Obergeschoss des Gebäudekomplexes. Die im Erdgeschoss gelegenen Ladenräume sollen durch Einbau eines Laubenganges an der Westseite verkleinert werden. Zur Kompensation war die Einrichtung von Verkaufsräumen im ersten Obergeschoss des am Obstmarkt gelegenen Hintergebäudes vorgesehen. In seinem Erdgeschoss befanden sich bereits Ladenräume. Auch im ersten Obergeschoss des südlichen Seitenflügels sollten Verkaufsräume entstehen.
Zu diesen Plänen gehört auch ein weiterer Erdgeschossgrundriss des Vorderhauses sowie ein Teilaufriss mit Darstellung des Erdgeschosses der Westfassade des Gebäudekomplexes.
Vermerk (14. 7. 1939): Unter den gegenwärtigen Bedingungen des Baumarktes kann nicht damit gerechnet werden, dass die für den Umbau notwendigen Materialien sofort zur Verfügung stehen.
Vermerk (22. 9. 1939): Herr Eckart hat von sich aus nichts mehr hören lassen. Das Umbauprojekt kann zur Zeit nicht weiterverfolgt werden. Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit in einem halben Jahr erneut vorzulegen.
Es folgen etliche Vermerke über Wiedervorlage, zuletzt vom 1. April 1942.
[1] Die in der Akte enthaltenen Unterlagen aus der Zeit nach 1945 werden in den Regesten nicht berücksichtigt.
[2] Bei der Jahreszahl ist dem Schreiber sehr wahrscheinlich ein Fehler unterlaufen. Gemeint ist wohl 1914.
Aktenregest